ist. 4. a) Gemäss dem bis 31. Dezember 2000 geltenden aStG war für eine steuerneutrale Umwandlung eines Personenunternehmens in eine juristische Person unter anderem erforderlich, dass sich die Beteiligungsverhältnisse während sieben Jahren bloss unwesentlich ändern (§ 20 Abs. 2 aStG). Dabei wurde eine Veränderung der Beteiligungsverhältnisse von bis zu 10 % als unwesentlich betrachtet und toleriert (Kommentar zum Aargauer Steuergesetz, 1. Auflage, Muri- Bern 1991, § 20 aStG N 7). b) Das KStA ist der Ansicht, diese Praxis könne unter dem StG nicht weitergeführt werden. Eine Begründung dafür wird nicht genannt.