versteuern sind, ist die Situation für die Steuerpflichtigen sehr schwer verständlich." und (S. 9): "Der Regierungsrat beantragt eine Änderung, die nicht durch das StHG vorgeschrieben wird." und (S. 10): "Die Besteuerung der Kapitalzahlungen mit Vorsorgecharakter wurde als Ausnahme geregelt. Der Grosse Rat sollte daraus nicht eine Ausnahme der Ausnahme beschliessen.