ist. Dagegen ist nicht erforderlich, dass das Kind tatsächlich in den Kinderhort gegeben wird, da die Betreuung durch die arbeitslose Person zumutbar und möglich ist (a.M. BStPra XV S. 295). Somit sind nur die Kosten notwendig, die anfallen, wenn das Kind für die angemeldeten Tage wieder abgemeldet wird. 79 Abzüge vom Reineinkommen; Kosten des Liegenschaftsunterhalts; Ersatzbaute (§ 39 Abs. 2 StG). - Die Kosten für die Erstellung eines Ersatzbaus sind nicht abziehbar. 20. Oktober 2005 in Sachen A. + M.M., RV.2005.50006/K 8478 Aus den Erwägungen