ger organisiert werden können, gekürzt oder gestrichen werden. Ebenso wenig kann von einer arbeitslosen Person verlangt werden, den Platz im Kinderhort aufzugeben und für die Zeit zwischen dem Antritt einer neuen Stelle und einem frei werdenden Platz im Kinderhort die Kinderbetreuung durch Verwandte, Bekannte oder weit entfernt liegende Kinderhorte zu regeln. Dies gilt umso mehr, als die arbeitslose Person allenfalls schon nach kurzer Zeit wieder eine neue Stelle findet. Auch eine Reduktion des Betreuungspensums auf das Minimum bei Beginn der Arbeitslosigkeit ist nicht möglich, da eine spätere Erhöhung bei Antritt einer neuen Stelle nicht gewährleistet