Es stellt sich im weiteren die Frage, welche Kosten notwendig sind. b) Der Kinderhort I. ist die einzige Betreuungseinrichtung in der Wohngemeinde und den umliegenden, kleineren Gemeinden (Esther Elsener Konezciny, „Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung“, Aarau 2003, S. 20). Nach telefonischer Auskunft werden das Betreuungspensum und die Betreuungszeiten vorgängig vereinbart. Ein Wechsel ist mit der Leitung abzusprechen. Dabei ist eine Erhöhung des Betreuungspensums nur bei entsprechenden Kapazitäten möglich. Die Warteliste des Kinderhorts I. ist lang, was auch vom KStA bestätigt wird, der von einer Wartezeit von einem Jahr ausgeht.