Es bestehe somit kein Zusammenhang zwischen den Arbeitslosentaggeldern und der Kinderbetreuung. 3. (Voraussetzungen für den Abzug der berufsbedingten Mehrkosten für die Drittbetreuung von Kindern: vgl. AGVE 2003 S. 338). 2005 Kantonale Steuern 369