83 Jahressteuer; mehrere Kapitalzahlungen aus beruflicher Vorsorge 2. Säule im gleichen Jahr (§ 45 Abs. 2 StG). - Mehrere im gleichen Jahr ausgerichtete Kapitalzahlungen aus beruflicher Vorsorge 2. Säule sind zusammenzurechnen, sofern die Steuerbehörde im Zeitpunkt der Vornahme der Veranlagung von allen im massgebenden Jahr ausgerichteten Kapitalleistungen Kenntnis hatte bzw. hätte Kenntnis haben müssen; Nachbesteuerung einer nicht berücksichtigten Kapitalzahlung nur unter den Voraussetzungen von § 206 ff. StG. 17. Februar 2005 in Sachen R. + I.H., RV.2004.50292/K 9152