Gemäss Merkblatt "Kapitalleistungen (zeitliche Bemessung und mehrfache Kapitalleistungen)" vom 30. September 2001 des KStA müssen die folgenden Bedingungen, nämlich - die steuerpflichtige Person verlässt das Unternehmen ab dem vollendeten 55. Altersjahr; - die Haupterwerbstätigkeit wird definitiv aufgegeben; - durch den Austritt aus der Vorsorgeeinrichtung des bisherigen Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin entsteht eine Vorsorgelücke kumulativ erfüllt sein, damit eine Abgangsentschädigung Vorsorgecharakter aufweist. 5.