Hälfte zum Abzug zugelassen wurden, obwohl das bei einem zeitgleichen Einbau nicht der Fall gewesen wäre). c) (…) Erstmalige Investitionen zwecks Schallschutz fallen nicht unter die steuerlich privilegierten Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien und sind daher nicht abzugsfähig. 81 Einkommenssteuer; Tarif (§ 43 Abs. 2 StG). - Einer Steuerpflichtigen, welche mit ihrem Kind zusammenlebt und für den gemeinsamen Lebensunterhalt aufkommt, ist der Tarif B zu gewähren, auch wenn ihr Lebenspartner im gleichen Haushalt wohnt. 14. Dezember 2005 in Sachen C.D., RV.2003.50044/K 8099