b). b) Bei der Erstellung von Neubauten kann kein Abzug für energiesparende Massnahmen gemacht werden (F. Richner / W. Frei / S. Kaufmann, Handkommentar zum DBG, Zürich 2003, Art. 32 DBG N 80; Kommentar zum Aargauer Steuergesetz, 2. Auflage, Muri- Bern 2004, § 39 StG N 67; Basellandschaftliche Steuerpraxis, Band XIV, S. 26 ff.). Gemäss Merkblatt "Liegenschaftsunterhalt" des KStA, gültig ab 2003, gelten auch energiesparende Bauteile oder Installationen, die in Zusammenhang mit einer Erweiterung des beheizten Gebäudevolumens stehen, oder die in Erweiterungsbauten resp.