Es ist zutreffend, dass ein einzelner Kaufpreis nicht notwendigerweise dem Verkehrswert entsprechen muss. Vorliegend ist jedoch kein Hinweis ersichtlich, dass der Verkehrswert der Liegenschaft über dem Kaufpreis liegt. 2005 Kantonale Steuern 395 Diese Werte sind anzuwenden, so lange keine aktuelle Schätzung des Liegenschaftskantons vorliegt. Landwirtschaftliche Rekurskommission 2005 Direktzahlungen 399 I. Direktzahlungen