Im Einspracheentscheid vom 22. Juni 2004 wird eine Stellungnahme des KStA vom 25. Mai 2004 zitiert. Danach sei im vorliegenden Fall auf den Katasterwert des Kantons Basel-Land- schaft abzustellen, da ein rechtskräftiger Entscheid der basellandschaftlichen Behörden vorliege, der für die aargauischen Steuerbehörden massgeblich sei, ein einzelner Kaufspreis nicht notwendigerwiese dem Verkehrswert entspreche und die Durchführung eines Schätzungsverfahrens problematisch sei. bb)