Die Kantone wenden für die Berechnung der Steuerwerte der Liegenschaften unterschiedliche Bewertungsmethoden an. Um eine vollständige Berücksichtigung aller Schulden und insbesondere aller Schuldzinsen zu erreichen, ist jedoch eine einheitliche Bewertung der Aktiven durch die Kantone erforderlich. Die Liegenschaften sind daher zur Schulden- und Schuldzinsenverteilung durch die beteiligten Kantone nach übereinstimmenden Regeln zu bewerten.