2. a) Die Rekurrenten wohnen in S., wo sich ihr steuerrechtlicher Wohnsitz befindet. Per 1. September 2001 erwarben die Rekurrenten in L. BL ein Mehrfamilienhaus. b) Die Vorinstanz multiplizierte zur Feststellung der Vermögenswerte den nach kantonalem Recht berechneten Katasterwert von Fr. 2'184'800.-- der Liegenschaft im Kanton Basel-Landschaft mit dem Repartitionsfaktor von 270 %.