85 Interkantonales Steuerrecht; Schlechterstellungsverbot (Art. 127 Abs. 3 BV); Vermögenssteuer (Art. 51 Abs. 4 StG). - Nach dem Schlechterstellungsverbot dürfen die Kantone Steuerpflichtige, die nur für einen Teil des Vermögens oder Einkommens steuerpflichtig sind, nicht anders und stärker belasten als die ausschliesslich im Kanton steuerpflichtigen Personen.