Die Rekurrenten beantragen sinngemäss, es sei die Korrektur-Verfügung aufzuheben, weil sie beide Kapitalleistungen korrekt in der Ende März 2003 eingereichten Steuererklärung 2002 deklariert hätten, so dass keine neue Tatsache vorliege, welche eine Revision der Veranlagung vom 26. Juni 2003 erlaube. 3. a) Kapitalzahlungen aus beruflicher Vorsorge 2. Säule unterliegen einer getrennt vom übrigen Einkommen berechneten Jahressteuer zu 40 % des Tarifs (§ 45 Abs. 1 lit. a StG). Sämtliche im gleichen Jahr ausgerichteten Kapitalzahlungen an allein stehende oder gemeinsam steuerpflichtige Personen nach Absatz 1 lit.