2. Der Rekurrent hat am 5. Juli 2002 von der BVG-Stiftung der B. AG zwecks Wohneigentumsförderung aus 2. Säule eine Kapitalleistung von Fr. 100'000.-- erhalten. Der Rekurrentin wurde von der betrieblichen Altersvorsorgeeinrichtung (BAV) G. A. aus gleichem Grund am 28. August 2002 eine Kapitalleistung von Fr. 50'000.-- ausgerichtet.