366 Steuerrekursgericht 2005 Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel als Fahrtkosten zum Abzug zuzulassen sind (Erw. 3), Rechnung getragen. Entgegen den Ausführungen der Rekurrentin ist diese „Mischvariante“ auch nicht realitätsfremd, benutzen doch jeden Tag sehr viele erwerbstätige Personen die Park & Ride-Parkplätze, um zum Arbeitsort zu gelangen. Dies ist auch daraus ersichtlich, dass nach Aussagen der Rekurrentin in L. für die Zuteilung eines Parkplatzes 18 Monate gewartet werden muss.