2004 Kantonale Steuern 309 ändern (RGE vom 24. Januar 2002 in Sachen R. + C.B. mit Hinweis auf Baur/Klöti/Koch/Meier/Ursprung, Kommentar zum Aargauer Steuergesetz, Muri-Bern 1991, § 24 aStG N 267; B. Zwahlen, Die einkommenssteuerrechtliche Behandlung von Liegenschaftskosten, Basel 1986, S. 109 und 119). Die Erstellung einer Ersatzbaute stellt begrifflich niemals Unterhalt dar, weshalb deren Kosten nicht als ab- ziehbare Unterhaltskosten betrachtet werden können (BGE vom 30. März 1999 in Sachen W., in: die neue Steuerpraxis 1999, S. 99 ff.; StR 2002 S. 504; BVR 2000 S. 11 ff.). 85 Abzüge vom Roheinkommen; Krankheitskosten (§ 40 lit. i StG). - Die Aufwendungen für eine infolge Sterilität medizinisch indizierte In-vitro-Fertilisation stellen Krankheitskosten dar. 18. November 2004 in Sachen W. + S.B., RV.2004.50116/K 9082 86 Abzüge vom Roheinkommen; Krankheitskosten (§ 40 lit. i StG). - Die Aufwendungen für eine Laserbehandlung zwecks Behebung einer Sehstörung stellen Krankheitskosten dar. 27. Mai 2004 in Sachen R.S., RV.2004.50008/K 9033 Aus den Erwägungen 2. Die Rekurrentin hat im November 2002 zwecks Reduktion der Kurzsichtigkeit und der Hornhautverkrümmung sowohl am lin- ken als auch am rechten Auge am Augenlaserzentrum in Zürich La- serbehandlungen durchführen lassen. Die Kosten beliefen sich auf Fr. 7'000.--. Zusammen mit den damit verbundenen übrigen Kosten (vorallem Bahnfahrten nach Zürich) macht sie für die Augenopera- tionen Kosten von total Fr. 7'195.-- als Krankheitskosten geltend. 3. a) Gemäss § 40 lit. i StG können von den Einkünften die Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten der steuerpflichtigen Per- son und der von ihr unterhaltenen Personen abgezogen werden, so- weit die steuerpflichtige Person die Kosten selber trägt und diese 5 %