die Behebung einer körperlichen Behinderung ging. Der Rekurs ist deshalb gutzuheissen. 87 Abzüge vom Roheinkommen; Zuwendungen an die steuerbefreiten politischen Parteien (§ 40 lit. l StG). - Es ist kein Abzug für Parteibeiträge zu gewähren, weil § 40 lit. l StG den Bestimmungen des StHG widerspricht. 23. September 2004 in Sachen H.+ S.Sch., RV.2003.50013/K 8090 Aus den Erwägungen