Bei Begründung, Veränderung oder Aufhebung dieser wirtschaftlichen Zugehörigkeit während der Steuerperiode wird der Wert der Vermögensobjekte im Verhältnis zur Dauer der Zugehörigkeit im betreffenden Kalenderjahr vermindert. Vorbehalten bleibt Absatz 4." Es wird also betreffend Abgrenzung der Steuerpflicht für Grundstücke im Verhältnis zum Ausland auf die Grundsätze des interkantonalen Doppelbesteuerungsrechts verwiesen (soweit nicht ein DBA abweichende Ausscheidungen nötig macht).