" Diese Bestimmung deckte sich nicht Wort für Wort, aber inhaltlich mit dem geltenden Art. 6 Abs. 3 DBG. Daraus geht hervor, dass ein Gewinnungskostenüberschuss aus einer Liegenschaft im Ausland in der Schweiz lediglich satzbestimmend berücksichtigt wird, also nicht von der schweizerischen Bemessungsgrundlage in Abzug gebracht werden kann (vgl. F. Richner/W. Frei/S. Kaufmann, Handkommentar zum DBG, Zürich 2003, Art. 6 DBG N 60; Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht I/2a, Basel 2000, Art. 6 DBG N 89). § 18 Abs. 3 wurde jedoch nicht in dieser ursprünglichen Version ins neue Steuergesetz übernommen.