Die Antwort auf die Frage, ob ein Gewinnungskostenüberschuss aus dem in der Schweiz steuerbaren Einkommen auszuscheiden ist, kann nur das interne Recht geben (P. Locher, Einführung in das internationale Steuerrecht der Schweiz, 2. Auflage, Bern 2000, S. 292). c) § 18 Abs. 3 StG regelt die Steuerausscheidung für Steuerpflichtige, welche im Kanton Aargau unbeschränkt und in weiteren Kantonen oder im Ausland beschränkt steuerpflichtig sind.