Streitig ist die steuerliche Behandlung des Überschusses der Gewinnungskosten über die Einkünfte. Es entspricht der allgemeinen Struktur der DBA, dass sie darüber keine Regeln enthalten, denn die Zuteilungsnormen bestimmen nur die Steuerhoheit eines Vertragsstaates, besagen aber in der Regel nichts darüber, wie das in einem Vertragsstaat steuerbare Einkommen oder Vermögen zu ermitteln und zu besteuern ist. Die Antwort auf die Frage, ob ein Gewinnungskostenüberschuss aus dem in der Schweiz steuerbaren Einkommen auszuscheiden ist, kann nur das interne Recht geben (P. Locher, Einführung in das internationale Steuerrecht der Schweiz, 2. Auflage, Bern 2000, S. 292).