Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass die Protokollführung an sich zur üblichen Tätigkeit eines Stadtschreiber-Stellvertreters gehört (vgl. Stellenbeschreibung). Entscheidend ist, dass die Protokollführung vorliegend zum einen für eine Exekutiv-Behörde (Stadtrat) und zum andern für eine Legislativ-Behörde (Kommission des Gemeinderates) erfolgt und auch die Anstellung bzw. Wahl als Stadtschreiber-Stellvertreter bzw. Protokollführer grundsätzlich völlig unabhängig voneinander von der jeweiligen Behörde vorgenommen wird.