da sie unter die Generalklausel von lit. c subsumiert werden könnten [wonach allerdings nur die erforderlichen Kosten abzugsfähig sind], andererseits die Ansicht vertreten wird, das Erfordernis der Notwendigkeit gelte gemäss klarem Gesetzeswortlaut nicht). c) Die Bildung von Lerngruppen zur gemeinsamen Erarbeitung des Prüfungsstoffes ist im Rahmen von Weiterbildungen nicht ungewöhnlich. Das konkrete Vorgehen bei einer Prüfungsvorbereitung ist jedoch von den individuellen Neigungen der Studierenden abhängig.