4. a) Die Rekurrentin absolviert den Treuhandexpertenkurs an der Schweizerischen Treuhänderschule. Dabei werden die Kurskosten von der Arbeitgeberin bezahlt, wogegen die Fahrtkosten zum Schulort und die Literatur von der Rekurrentin bezahlt werden. Diese Kosten wurden von der Steuerkommission B. als abzugsfähige Weiterbildungskosten anerkannt. Die Rekurrentin bildete zudem mit anderen Mitstudentinnen eine Lerngruppe. Diese kommt an zwei Abenden pro Monat bei einer Teilnehmerin in W. zusammen. Die Rekurrentin erachtet das gemeinsame Lernen als erforderlich, um die Abschlussprüfungen zu bestehen.