2. a) Der Rekurrent ist Inhaber der Einzelfirma „K.“ in A. In der Erfolgsrechnung 2001 verbuchte er im Konto „4070 AHV/IV/EO-Beiträge“ neben den Akontozahlungen für das Jahr 2001 von Fr. 3'540.-- (und einer Mahngebühr von Fr. 20.--) eine Nachtragszahlung für die AHV-Beitragsperioden 1997 bis 2000 von Fr. 12'731.75. b) Im Einspracheverfahren beantragte der Rekurrent, der Abzug der AHV-Nachtragszahlung sei zu gewähren.