2004 Kantonale Steuern 305 fungsvorbereitung. Es bestehen denn auch unterschiedliche Ausbil- dungs- und Vorbereitungsmöglichkeiten. Unerlässlich ist sicher eine gründliche Ausbildung und umfangreiche Berufserfahrung. Dagegen ist ein erfolgreiches Absolvieren der Prüfung zweifellos auch ohne Bildung einer Lerngruppe möglich, selbst wenn dieses Vorgehen von der Schule, die die Rekurrentin besucht, empfohlen wird. Die geltend gemachten Kosten für die Fahrten zur Lerngruppe sind damit für die Weiterbildung nicht notwendig im Sinne von § 35 Abs. 1 lit. e StG und nicht zum Abzug zuzulassen.