Er lautet wie folgt: "1 Verheiratete, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, haften solidarisch für die Gesamtsteuer. Jeder Eheteil haftet jedoch nur für seinen Anteil an der Gesamtsteuer, wenn der andere zahlungsunfähig ist. Ferner haften sie solidarisch für denjenigen Teil 294 Steuerrekursgericht 2004