Der Veräusserung gleichgestellt ist die Überführung von Geschäftsvermögen in das Privatvermögen oder in ausländische Betriebe oder Betriebsstätten. Als Geschäftsvermögen gelten alle Vermögenswerte, die ganz oder vorwiegend der selbständigen Erwerbstätigkeit dienen. 3 (...) 4 (...)" b) Nach Auffassung des Bundesgerichts (BGE 92 I 49) war eine sachgemässe, der gesetzlichen Ordnung des bis Ende 1994 geltenden Bundesratsbeschlusses über die Erhebung einer direkten Bundessteu-