91 Einsprache, Erfordernis der Begründung (§ 193 Abs. 1 und 3 StG). - Eine Einsprache gegen eine Veranlagungsverfügung, die nicht nach § 191 Abs. 3 StG nach Ermessen vorgenommen wurde, ist ohne Begründung gültig. 14. August 2003 in Sachen D.W., RV.2003.50096/K 8124 Aus den Erwägungen