3. a) Streitig ist, ob die Vermögensbestandteile, die aus einer im Jahr 2001 angefallenen Erbschaft stammen, vollumfänglich zum steuerbaren Vermögen hinzuzurechnen sind, oder gewichtet nach der Dauer des Besitzes der Rekurrenten. In der Vernehmlassung vom 12. September 2003 kommt der Rechtsdienst des Kantonalen Steueramtes zum Schluss, dass entgegen der im Merkblatt „zeitliche Bemessung bei unterjähriger Steuerpflicht und in besonderen Fällen“ des Kantonalen Steueramtes vom 20. Februar 2001 ursprünglich vertretenen Meinung auch bei Vermögensanfällen unter Fr. 100'000.-- eine Gewichtung vorzunehmen sei. Daher wird in diesem Punkt die Gutheissung des Rekurses beantragt.