StE 2001 B 29.2 Nr. 7; vgl. auch M. Reich, Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht I/1, Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, 2. Auflage, Basel 2002, Art. 11 N 33 ff.). b) Gemäss dem Schreiben der X. vom April 2002 wurde der "Treuebonus" an jene Kaderangehörigen der Gruppe X. ausgeschüttet, die bereits am 1. Januar 2000 bei der Gruppe X. beschäftigt waren und auch noch am 1. Januar 2003 in einem ungekündigten Anstellungsverhältnis mit der Gruppe X. standen.