79 Haftung bei rechtlich oder tatsächlich getrennter Ehe (§ 22 Abs. 2 StG). - Anteilige Haftung jedes Ehegatten auch in Bezug auf jene offenen, d.h. unbezahlten Steuerforderungen, die noch während der ungetrennten Ehe entstanden sind. - Zeitpunkt der Anrechnung individueller Zahlungen eines Ehegatten an seinen Haftungsanteil. 29. April 2004 in Sachen M.J., RV.2003.50320/K 8285 Aus den Erwägungen