" c) Das Verwaltungsgericht hat sich dazu im Entscheid vom 3. April 1996 wie folgt geäussert: "1. a) Der Kapitalgewinn, der zur streitigen Ersatzbeschaffungsreserve führte, wurde im Jahre 1981 erzielt. Damals war noch das Gesetz über die direkten Staats- und Gemeindesteuern ... (altes Steuergesetz; aStG) vom 17. Mai 1966 in Kraft. Dieses wurde auf den 1. Januar 1985 durch das Steuergesetz (StG) vom 13. Dezember 1983 abgelöst (vgl. § 199 Abs. 1 StG). Nach § 27 Ziff.