sah. b) Das StRG hat in diesem Zusammenhang folgendes ausgeführt (RGE vom 18. Oktober 1995 in Sachen KStA/P.S.): "b) Der Kapitalgewinn, aus dem die Ersatzbeschaffungsreserve per 31. Dezember 1982 stammt, wurde im Jahre 1981 erzielt. Beginn, Dauer und Unterbrechung der Ersatzbeschaffungsfrist richtet sich demnach nach den Bestimmungen des Gesetzes über die direkten Staats- und Gemeindesteuern ... vom 17. Mai 1966 (aStG).