noch nicht vorhanden war. Nicht zum Abzug zuzulassen sind überdies die Fr. 180.-- (ohne Mehrwertsteuer) für "Neuer Korpus unter Kühlschrank". Kosten für Neuanschaffungen stellen steuerlich nie Liegenschaftsunterhaltskosten dar. Beim "Kehrichtauszug komplett" für Fr. 380.-- (ohne Mehrwertsteuer) und der "Mischbatterie chrom Brause" für Fr. 297.-- (ohne Mehrwertsteuer) ist von zeitgemässem Ersatz auszugehen, so dass ein vollumfänglicher Abzug zu gewähren ist. Auch die Montagekosten von Fr. 860.-- (ohne Mehrwertsteuer) sind vollumfänglich abzugsfähig. b) Die Rechnung vom 25. Juni 1999 enthält auch "Einbaugeräte E." im Betrag von Fr. 5'420.-- (ohne Mehrwertsteuer;