inkl. Tropfteil mit Edelstahlspülbecken; dieses kann steuerlich nicht separat behandelt werden, da dessen Kosten nicht separat ausgewiesen sind) gemäss der Rechnung der R. vom 25. Juni 1999 sind folglich Fr. 6'246.-- als Liegenschaftsunterhalt zu qualifizieren. Die Kosten für die "Auszugsplatte unter Granit ca. 70 x 38 cm inkl. Einbeschlag" von Fr. 980.-- (ohne Mehrwertsteuer) werden nicht zum Abzug zugelassen, da davon auszugehen ist, dass diese bei der alten Küche 326 Steuerrekursgericht 2003