Die Vertreterin der Rekurrenten räumt selbst ein, dass von einem Mehrwert ausgegangen werden könne und beziffert diesen mit ca. Fr. 500.--. Das Steuerrekursgericht hat im RGE vom 23. April 1998 in Sachen M. + R.H. entschieden, dass beim Ersatz von keramischen Platten durch Granit (es ging um einen Fenstersims der Küche) ein wertvermehrender Anteil von 1/3 auszuscheiden sei, da Granit beständiger ist als keramische Platten. An dieser Rechtsprechung ist festzuhalten; sie kann ohne weiteres auf die Küchenabdeckung übertragen werden. Von den Kosten von Fr. 9'369.-- (ohne Mehrwertsteuer; inkl. Tropfteil mit Edelstahlspülbecken;