c) Die Rechnungen vom 23. Juli 1999 und vom 10. September 1999 der R. für die Küchenrenovation im Dekor A. glatte Fronten inkl. Griffe und Montage belaufen sich auf insgesamt Fr. 9'178.50 (Fr. 8'641.-- + Fr. 537.50). Sie sind vollumfänglich als Liegenschaftsunterhaltskosten zu qualifizieren. 4. a) Die Rekurrenten haben bei der Renovation der Küche die bisher aus Keramikplatten bestandene Küchenabdeckung und Rückwand durch Granitplatten ersetzt. Die Vertreterin der Rekurrenten räumt selbst ein, dass von einem Mehrwert ausgegangen werden könne und beziffert diesen mit ca. Fr. 500.--.