Zur Vereinfachung dieser schätzungsweise vorzunehmenden Ausscheidung hat das Steueramt des Kantons Aargau ein Merkblatt ausgearbeitet, aus welchem für häufig vorkommende Liegenschaftsaufwendungen die Aufteilung in wertvermehrende und werterhaltende hervorgeht. Damit soll sowohl eine rechtsgleiche Veranlagung als auch eine rechtsgleiche Ausübung des Ermessens durch die Veranlagungsbehörden gewährleistet werden.