2. Die Rekurrentin arbeitete seit August 1994 in einer Vollzeitstelle als Sekretärin/Sachbearbeiterin bei der H. AG in S. Ihr Ehemann erlitt im März 1997 einen Schlaganfall, ist seither zu 100 % invalid und wird von der Rekurrentin betreut. Per 1. August 2002 wurde die Verwaltung der H. AG im Zuge einer Umstrukturierung nach Z. verlegt. Dabei wurde auch die Stelle der Rekurrentin gestrichen. Die Geschäftsleitung bot ihr aber eine Ersatzstelle in Z. an. Da die Rekurrentin ihren Ehemann allein betreut, ist sie darauf angewiesen, dass sie über Mittag nach Hause gehen kann, was von Z. aus nicht möglich gewesen wäre.