Mit dieser Frage hatten sich Bundes-, Verwaltungs- und Steuerrekursgericht bisher noch nicht zu befassen. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtes ist eine Steuersatzermässigung aber nicht sachgerecht, wenn der Auszahlungszeitpunkt von der Wahl der Beteiligten abhängt, was in Bezug auf den Lidlohn jedoch etwa bei der Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes der Fall ist (vgl. Art. 334bis Abs. 2 ZGB). Landwirtschaftliche Rekurskommission 2004 Direktzahlungen 321 I. Direktzahlungen