Zeitpunkt des Ausscheidens aus der Firma per 31. Mai 2000 errechnete Erfolgsbeteiligung pro 2000 von Fr. 42'154.-- (Berechnung auf Basis der Budgetwerte 2000). Die Vorinstanz hat mit Verfügung vom 23. August 2001 auf den Fr. 42'154.-- eine gesonderte Jahressteuer gemäss § 263 Abs. 2 StG erhoben. Sie vertritt die Auffassung, dass es sich dabei um eine periodenfremde Erfolgsbeteiligung handle, weil der Auszahlungsmodus geändert habe. Die Vertreterin der Rekurrenten bestreitet die Ausserordentlichkeit bzw. die Nichtperiodizität der im Jahr 2000 zugeflossenen "Erfolgsbeteiligung 2000". 4. ... 5. ... 6. a) ... b) ... c) ... d)