112 Gesonderte Jahressteuer; Bonuszahlungen (§ 263 Abs. 2 StG). - Werden aufgrund der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in Abweichung vom üblichen jährlichen Auszahlungsmodus in einem Jahr Boni für zwei (volle oder anteilige) Jahre ausgeschüttet, ist die Auszahlung desjenigen Bonus, bei welchem Bemessungs- und Auszahlungsjahr übereinstimmen, als ausserordentliches Einkommen zu qualifizieren. 22. November 2002 in Sachen Sch., RV.2002.50079/K 7248 Aus den Erwägungen