– Einkäufe von Lohnbestandteilen, die bisher nicht versichert waren; – Einkäufe bei Erhöhung des Beschäftigungsgrades; – Einkäufe infolge Verbesserung des Versicherungsplanes innerhalb der gleichen Vorsorgeeinrichtung; – Einkäufe zur Senkung des Rücktrittsalters gemäss reglementarischen Bestimmungen; – Einkäufe nach Ehescheidung im Rahmen von Art.