Gemäss Wegleitung zur Übergangs-Steuererklärung (Steuererklärung 2001-Ü) des KStA sind als Einkaufsbeiträge in die berufliche Vorsorge (Säule 2) im Sinne von ausserordentlichen Aufwendungen einmalige Beiträge zu verstehen, insbesondere: – Einkäufe von Beitragsjahren; – Einkäufe von Lohnerhöhungen (Nachzahlungen); 1) – Einkäufe der vollen Leistungsansprüche während der Versicherungsdauer; 2002 Kantonale Steuern 451