rungsmässige Stellung des Vorsorgenehmers verbessert. – Ausserordentliche Beiträge, die vom Vorsorgenehmer während der Versicherungsdauer für den Erwerb des vollen (oder eines grösseren) Anspruchs auf die Vorsorgeleistung gemäss Vorsorgeplan erbracht werden. b) Gemäss Wegleitung zur Übergangs-Steuererklärung (Steuererklärung 2001-Ü) des KStA sind als Einkaufsbeiträge in die berufliche Vorsorge (Säule 2) im Sinne von ausserordentlichen Aufwendungen einmalige Beiträge zu verstehen, insbesondere: – Einkäufe von Beitragsjahren;