StG zu qualifizieren (a.M. Richner/Frei/Kaufmann, Kommentar zum harmonisierten Zürcher Steuergesetz, Zürich, N 6 zu § 272), ansonsten eine nicht erklärbare steuerliche Ungleichbehandlung resultieren würde zwischen Versicherten, die einer Pensionskasse mit Beitragsprimat angehören, deren (freiwillige) "Einkäufe von Lohnerhöhungen (Nachzahlungen)" gemäss der Wegleitung des KStA zur Übergangs-Steu- ererklärung als ausserordentliche Aufwendungen verstanden werden und Versicherten, die einer Pensionskasse mit Leistungsprimat angehören (vgl. R. Eichenberger/ P.-O. Gehriger, Der Übergang zur Gegenwartsbemessung im neuen Zürcher Steuergesetz, Zürich 2000, N 221 ff.).